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   BVerwG, 27.03.1980 - IV C 82.76   

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BVerwG, 27.03.1980 - IV C 82.76 (https://dejure.org/1980,2136)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1980 - IV C 82.76 (https://dejure.org/1980,2136)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1980 - IV C 82.76 (https://dejure.org/1980,2136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abwägungsvorgang - Abwägungsergebnis - Gewährung rechtlichen Gehörs - Überraschungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1980, 149
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.04.1977 - 4 C 83.76

    Revision bei Überraschungsurteil - Berufungsgericht - Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 82.76
    Den Beteiligten hätte ferner gemäß § 108 Abs. 2 VwGO Gelegenheit gegeben werden müssen, sich zu den mit der - vom Berufungsgericht angenommenen - Ungültigkeit des Planes zusammenhängenden Fragen zu äußern, besonders soweit sie sich auf den Abwägungsvorgang aus dem Jahre 1958 bezogen (vgl. zu einem gegen §§ 104 Abs. 1, 108 Abs. 2 VwGO verstoßenden Überraschungsurteil das Urteil des Senats vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 83.76 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 95).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Einen solchen Hinweis hätte er übrigens auch im Falle einer mündlichen Verhandlung geben müssen (vgl. § 104 Abs. 1 VwGO; s.a. Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13; Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Eines solchen Hinweises hätte es übrigens auch bei einer mündlichen Verhandlung bedurft (vgl. § 104 Abs. 1 VwGO; s. auch Urteile vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13 und vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Ein § 104 Abs. 1 VwGO (sowie § 108 Abs. 2, § 86 Abs. 3 VwGO) verletzendes Überraschungsurteil ist nur dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten(Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV G 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 S. 19 [20 f.] mit weit. Nachw.: s. auchUrteile vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13 S. 6 [8 f.] undvom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14 S. 9 [11 f.]).
  • BVerwG, 19.12.1980 - 2 B 89.79

    Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber dienstlichen

    Eine gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßende "Überraschungsentscheidung" liegt offensichtlich nicht vor (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - [Buchholz 310 § 108, VwGO Nr. 98] und vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14]).
  • BVerwG, 27.11.1984 - 8 CB 83.84

    Die Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Verwendung bei der

    Ein (§ 104 Abs. 1, § 108 Abs. 2 oder § 86 Abs. 3 VwGO verletzendes) Überraschungsurteil ist nur dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 S. 19 [20 f.] m.weit.Nachw.; siehe auch Urteile vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13 S. 6 [8 f.] und vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14 S. 9 [11 f.]).
  • BVerwG, 09.08.1983 - 5 B 82.83

    Bescheidungspflicht bei hilfsweise gestelltem Antrag - Pflicht eines

    Das Urteil des Berufungsgerichts ist kein "Überraschungsurteil" i.S. der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteile vom 11. November 1970 - BVerwGE 36, 264 [267] - und vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - Buchholz BVerwG 310, § 104 VwGO Nr. 14 - das vom Kläger angeführte Urteil vom 26. März 1982 - BVerwGE 65, 188 - enthält hierzu keine Ausführungen).
  • BVerwG, 07.04.1981 - 5 B 33.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Festsetzungen

    Zwar liegt eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 108 Abs. 2, 138 Nr. 3 VwGO) auch dann vor, wenn das Urteil nach Durchführung einer Beweisaufnahme tragend auf rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte abstellt, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert hatten und zu denen sie sich nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch nicht zu äußern brauchten (Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14]; Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 -).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 4 B 182.84

    Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung zur Erweiterung einer Kiesgrube

    Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - (Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14) läßt sich dem Beschwerdevorbringen nicht entnehmen Es läßt nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, mit welchem seine Entscheidungen tragenden Rechtssatz das Berufungsgericht von welchem in dem angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts enthaltenen Rechtssatz abgewichen sein soll.
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   BVerwG, 20.05.1980 - 4 C 82.76   

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BVerwG, 20.05.1980 - 4 C 82.76 (https://dejure.org/1980,9312)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1980 - 4 C 82.76 (https://dejure.org/1980,9312)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1980 - 4 C 82.76 (https://dejure.org/1980,9312)
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